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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Auch im zu Ende gehenden Jahr 2025 ist die finanzielle Situation bei vielen Familien angespannt und im Dezember kommt noch das Weihnachtsfest mit den Wünschen der Kinder auf die Familien zu.
Seit vielen Jahren versucht die Gemeinde Goldenstedt, diese Familien zu unterstützen. Beim „Wichteln der besonderen Art“ erhält die Gemeindeverwaltung von Eltern und Kindern gut erhaltenes Spielzeug, Bücher, Puzzles u. a. und gibt diese weiter an Eltern, denen es nicht so leicht fällt, die Geschenkwünsche ihrer Kinder zu erfüllen.
Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann die Spiel- und anderen zu verschenkenden Sachen bis zum 12.12.2025 im Rathaus Goldenstedt oder im Familienbüro/Mehrgenerationenhaus (Brunkhorststraße 16d) gerne abgeben. Damit ein passender Empfänger gefunden werden kann, notieren Sie bitte Inhalt, Geschlecht und Altersgruppe auf dem Geschenk, wenn Sie es verpacken.
Die Ausgabe der Geschenke erfolgt in der Zeit vom 08.- 23.12.2025 im Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie im Mehrgenerationenhaus unter Tel.: 04444 204300 oder bei Marianne Heyng im Rathaus unter Tel.: 04444 2009-15.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Integration, Soziales, Familien, Demografie und Jugend tagt am Montag, 24.11.2025 um 18.00 Uhr im Bürgersaal. Die Sitzung ist öffentlich.
Themen sind u. a. ein Antrag der IGG-Fraktion zur Einstellung eines Gemeindejugendpflegers im Jahr 2026, der Sachstandsbericht der Investitionsplanungen für die OBS Marienschule Goldenstedt sowie für die GS Huntetalschule Goldenstedt und die Beratung und Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan 2026.
Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link zu finden: https://goldenstedt.gremien.info/meeting/390
Symbolfoto: AdobeStock
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat 2010 eine Straßenreinigungssatzung- sowie eine Straßenreinigungsverordnung beschlossen.
Die Regelungen in der Satzung bzw. Verordnung dienen der Sauberbarkeit, Sicherheit und Verkehrssicherung in unserer Gemeinde. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:
1. Wer ist zur Reinigung verpflichtet?
Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt, ist dafür verantwortlich, den angrenzenden Straßenbereich zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu räumen.
Die Gemeinde Goldenstedt übernimmt die Reinigung und den Winterdienst nur auf bestimmten Hauptstraßen, bei denen die Reinigung den Anliegern aufgrund der Verkehrsverhältnisse und aus Gründen der Sicherheit nicht zugemutet werden kann. Welche Straßen das betrifft, finden Sie hier zum Download.
2. Allgemeine Reinigungspflicht: Was bedeutet das?
Zur Straßenreinigung gehören alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Dazu zählen:
- Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege,
- Fahrbahnteile bis zur Straßenmitte, sofern die Gemeinde diese nicht selbst reinigt,
- Haltestellen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, und Sicherheitsstreifen entlang des Grundstücks.
Die Reinigungspflicht umfasst:
- Das Entfernen von Schmutz, Laub, Papier, Unkraut, Schnee und Eis, sowie Verunreinigungen durch Tiere,
- das Bestreuen bei Glätte auf Gehwegen, gemeinsamen Rad- und Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Fahrbahnstellen,
- sowie ein Streifen der anliegenden Straße in einer Breite von mindestens 1 m zu säubern, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist.
Bitte beachten:
- Abfälle, Laub oder Schnee dürfen nicht auf Nachbargrundstücke oder in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte gekehrt werden.
- Besondere Verschmutzungen, z.B. durch Bauarbeiten, sind ebenfalls zu beseitigen.
3. Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Reinigung?
Die Reinigung ist je nach Bedarf, aber mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. In stärker verschmutzen Bereichen oder bei besonderen Anlässen ist öfter zu reinigen (z. B. bei Baumaßnahmen).
- Die Reinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte.
- Wer seinen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen laufen lässt, ist verpflichtet, den Kot zu entfernen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
- Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, sind die Anlieger der betroffenen Grundstücke verpflichtet, für die Entfernung zu sorgen.
4. Winterdienst
Bei Schnee- und Eisglätte gilt:
- Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1 m
- Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss am Fahrbahnrand ein mindestens 1 m breiter Streifen geräumt werden.
- An Werktagen muss bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
Weitere Hinweise:
- Hydranten, Gossen und Einlaufschächte müssen schnee- und eisfrei bleiben.
- Schnee und Eis sind möglichst auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
- Bei Glätte ist mit Sand oder abstumpfenden Mitteln zu streuen, Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z.B. Treppen, Brücken, Steigungen)
- Grünflächen dürfen nicht mit Streusalz behandelt werden.
- Das Räumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.
5. Was passiert bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungsverordnung?
Wer seine Reinigungspflichten nicht selbst erfüllen kann, muss für eine Vertretung sorgen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann ein Anlieger sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt und deshalb z. B. ein Passant fällt und sich verletzt.
Die Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung können Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt unter https://www.goldenstedt.de/politik-und-verwaltung/satzung-ortsrecht nachlesen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, durch regelmäßige Straßenreinigung und rechtzeitigen Winterdienst zur Sauberkeit und Sicherheit in unserer Gemeinde beizutragen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Goldenstedt gerne weiter.
Freundliche Grüße
Ihre Gemeinde Goldenstedt

Das Einwohnermeldeamt ist betriebsbedingt in der Zeit vom 18. - 21. November 2025 wie folgt geöffnet:
- Dienstag, 18.11. 2025 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr
- Mitttwoch, 19.11.2025 geschlossen
- Donnerstag, 20.11.2025 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr
- Freitag, 21.11.2025 geschlossen
Wir bitten um Beachtung!

Der Rat der Gemeinde Goldenstedt tagt am Donnerstag, 20.11.2025 um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich/nichtöffentlich.
Thema ist "Bieterwettbewerb für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im Ortskern Goldenstedt; hier: Vorstellung der eingegangenen Konzepte sowie Beschluss über die Vergabe an ein Planungsbüro / einen Investor".
Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link zu finden: https://goldenstedt.gremien.info/meeting/405
Symbolfoto: AdobeStock
Die Deutsche Bahn teilt mit, dass in der Zeit von Montag, 24.11.2025 bis Freitag, 12.12.2025 fünf Bahnübergänge auf der Strecke Delmenhorst-Vechta erneuert werden. Dies betrifft auch die Bahnübergänge in Goldenstedt und Lutten.
Die Bahnübergänge werden gemäß dem Baufortschritt für den Straßenverkehr, für Fußgänger und Radfahrer zeitweise auch voll gesperrt. Die Sperrzeiten werden vor Ort bekannt gegeben. Umleitungsstrecken sind jeweils ausgeschildert.
Die Deutsche Bahn ist bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten sie um Verständnis.
Beim Einsatz von Oberbau- und sonstigen Baumaschinen sowie Typhonen der Sicherheitskräfte lassen sich Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub während der Bauzeit – auch nachts und an den Wochenenden nicht vermeiden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr an den Bauüberwacher der DB InfraGO AG, Herrn Bork, unter Telefon 0152 – 375 31415.
Die Gedenkfeier in Varenesch findet beim Ehrenmal an der Barnstorfer Straße statt.
Am kommenden Wochenende (15./16.11.2025) finden anlässlich des Volkstrauertages in Ellenstedt, Goldenstedt, Lutten und Varenesch wieder die Gefallenenehrungen zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt statt.
In Ellenstedt beginnt die Gedenkfeier am Samstag, 15.11.2025 vor dem Gottesdienst um 18.00 Uhr beim Ehrenmal. Veranstalter ist die Schützenbruderschaft St. Heinrich Ellenstedt, die musikalische Begleitung erfolgt durch das Blasorchester Ellenstedt.
Die Gedenkfeier in Lutten beginnt am Sonntag, 16.11.2025 nach dem Hochamt um 10.00 Uhr. Die Teilnehmer versammeln sich vor der St. Jacobus-Kirche und gehen – begleitet vom Musikverein Lutten - im Trauermarsch zum Ehrenmal.
In Goldenstedt findet die Gefallenenehrung nach dem Hochamt um 11.30 Uhr beim Ehrenmal auf dem Neuen Markt statt. Organisiert wird die Gedenkfeier in diesem Jahr vom Bürgerschützenverein Golden Geest Goldenstedt. Es spielt der Musikverein Lutten.
Beim Ehrenmal in Varenesch beginnt die Gedenkstunde für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am Sonntag um 14.30 Uhr. Veranstalter ist der Heimatverein Varenesch. Es spielt das Blasorchester Ellenstedt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den Gefallenenehrungen teilzunehmen, um gemeinsam der Gefallenen beider Weltkriege zu gedenken.
Fingerzeig: Bürgermeister Alfred Kuhlmann (von links), Ludger Hüsing (Bauamt) und Maik Bahr (Ordnungsamt) appellieren an die Autofahrer, sich an die neuen Regeln im Goldenstedter Ortskern zu halten.
„20-km/h-Zone“ in Goldenstedt – Ordnungsamt kündigt „Knöllchen“ für Falschparker an
Seit kurzem gibt es im Goldenstedter Ortskern eine „20-km/h-Zone“. Diese Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern für Kraftfahrzeuge gilt entlang der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt) von der Bushaltestelle bei der Volksbank im Norden bis zum Geschäftshaus Schlarmann im Süden. In diesem so genannten „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ darf nicht auf der Straße geparkt werden, ebenso wenig auf dem Fußweg, sondern nur in den ausgewiesenen Parkflächen – bis zu einer Höchstdauer von 2 Stunden. Neben den Stellflächen entlang der Hauptstraße gehören dazu die Stellplätze bei der katholischen Kirche (Kiosk), am Pastor-Albers-Weg, neben dem Geschäftshaus Eschke und (nach Fertigstellung) an der Marienstraße.
„Mit diesen Maßnahmen möchte die Gemeinde Goldenstedt den gerade erst sanierten und verschönerten Ortskern sicherer, attraktiver und lebenswerter gestalten und die örtlichen Geschäfte unterstützen“, betont Bürgermeister Alfred Kuhlmann. Zugleich beklagt er, dass sich bei vielen Autofahrern ein gewisser „Schlendrian“ eingeschlichen habe. Immer wieder würden Fahrzeuge auf dem neuen Fußweg, vor Grundstückseinfahrten und entlang der Hauptstraße außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen abgestellt. Viele Dauerparker würden die Geschäfte blockieren. Außerdem werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h innerhalb beziehungsweise 50 km/h außerhalb des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches „gefühlt nicht eingehalten“. Immer wieder werde auch von der Marienstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung verkehrt in Richtung Kreisverkehr gefahren.
Gegen diese negative Entwicklung geht die Gemeinde mit einem „3-Stufen-Plan“ vor. Sie hat erstens einen Flyer herstellen lassen, der im Ort verteilt und hinter die Scheibenwischer von verkehrswidrig parkenden Autos geklemmt wurde. Zweitens werden – noch sanktionslose – Ermahnungen ausgesprochen. „Im dritten Schritt werden wir Verwarngelder verhängen“, kündigt Maik Bahrs vom Ordnungsamt als zuständige Behörde für den ruhenden Verkehr an. Parallel dazu sei eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Außerdem, so Kuhlmann, sollen mobile Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt, Piktogramme „Fahrradfahrer“ auf die Fahrbahn gemalt und die Parkmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsbereichs deutlicher markiert werden. Dazu sollen die vorhandenen Nägel gegen eine graue Pflasterstein-Umrandung ausgetauscht werden.
„Vor allem auswärtige Autofahrer haben die Nägel häufig übersehen“, räumt Ludger Hüsing, im Bauamt unter anderem für die Verkehrssicherheit in der Gemeinde zuständig, ein. Er sagt, dass die Gemeinde ursprünglich einen großzügigeren verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eingerichtet hätte, doch das habe der Landkreis nicht genehmigt. Außerdem habe man befürchtet, dass ein noch längerer „langsamer“ Abschnitt nicht gleichermaßen akzeptiert werden würde. Wenn die Bauarbeiten im Ortskern abgeschlossen sind, werde man auch „verstärkt den Lkw-Verkehr beobachten“, denn der sei innerhalb der Ortsdurchfahrt nur bis zu 3,5 Tonnen zulässig, so Hüsing.
Bürgermeister Kuhlmann appelliert an alle Besucher des Ortskerns, auch außerhalb des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs nicht an der Hauptstraße zu parken, sondern die Langzeit-/Dauerparkplätze zu nutzen. „Dieses Angebot wird gegenüber der Zeit vor dem Umbau ausgeweitet“, betont er. Trotz der auf dem Bürgermeister-Dierkes-Platz (Rathausplatz) entfallenen Stellplätze werde künftig mehr Parkraum zur Verfügung stehen: zwischen der Polizeidienststelle und dem katholischen Friedhof, hinter dem Rathaus, auf dem Neuen Markt und neben dem Feuerwehrhaus, bei der Volksbank, am „Tangen Weg“ (derzeit noch Lagerplatz der Baufirmen) und an der Brunkhorststraße (unter anderem für das geplante Wohn- und Geschäftshaus).
Text und Foto: Gerd Lauer







