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GrundsteuerreformSymolfoto: AdobeStock

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes musste die Berechnung der Grundsteuer umgestellt werden. Inzwischen dürften alle Steuerpflichtigen aufgrund ihrer abgegebenen Steuererklärung einen neuen Messbetragsbescheid vom Finanzamt Vechta erhalten haben. Dieser Messbetrag ist Grundlage für die ab Januar 2025 zu zahlenden Grundsteuern. Durch die neuen Regelungen kann der neue Messbetrag erheblich vom bisherigen Messbetrag abweichen. Bitte prüfen Sie die bei der Berechnung berücksichtigten Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen auf ihre Richtigkeit.

Sollten Fehler festgestellt werden, ist es ratsam, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt Vechta zu stellen. Hierzu kann der hier zum Download bereitgestellte Korrekturbogen genutzt werden. Änderungsanträge, die erst im Jahr 2025 gestellt werden, werden voraussichtlich erst zum 01.01.2026 berücksichtigt und der bisher festgesetzte Messbetrag bleibt für das Jahr 2025 bestehen.

Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer steht erst fest, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 von der Gemeinde festgesetzt worden sind. Dieser Hebesatz wird dann auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt voraussichtlich in der Dezember-Sitzung des Rates der Gemeinde Goldenstedt.

 

 

 

Anlage zum Bescheid