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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Klima und Bauausschuss 27.11.2025

Der Ausschuss für Klima-, Natur-, Umweltschutzangelegenheiten, Bau- und Planungsangelegenheiten, Ortsentwicklung, Digitalisierung und ÖPNV tagt am Donnerstag, 27.11.2025 um 18.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich.

Themen sind u.a. die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goldenstedt; a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und im gleichzeitig durchgeführten Beteiligungsverfahren gem. § 4 a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung); b) Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB,  Anträge der IGG-Fraktion zur Überprüfung der Möglichkeit von Anpflanzungen an Regenrückhaltebecken sowie zur Überprüfung weiterer Regenrückhaltebecken auf Versickerungsmöglichkeiten, der Ratsherrenantrag von Florian Lübberink (parteilos für Bündnis90/Die Grünen) zur Installation eines kommunalen Wärmebeirats zur frühzeitigen Beteiligung der Bevölkerung und Interessengruppen in den Umbau unserer Wärmeversorgung sowie die Beratung und Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan 2026. 

Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link zu finden: https://goldenstedt.gremien.info/meeting/387 

 

IMG 20251124 110136Adolf Feldhaus (m.) geht nach 30 Jahren Tätigkeit auf der Kläranlage der Gemeinde Goldenstedt in den wohlverdienten Ruhestand. Verabschiedet wurde er von Bürgermeister Alfred Kuhlmann (l.) und Ludger Hüsing (r.).

Seit genau dreißig Jahren ist Adolf Feldhaus bei der Gemeinde Goldenstedt auf der Kläranlage tätig. Das ist ein Grund zum Feiern, allerdings in seinem Falle auch einer zum Abschiednehmen. Der Leiter der Kläranlage geht zum 30.11.2025 in den wohlverdienten Ruhestand und beendet damit seinen beruflichen Weg bei der Gemeinde.

Am 01.12.1995 übernahm Feldhaus die Leitung der Kläranlage. Damit trug er drei Jahrzehnte die Verantwortung für das Betreiben, Überwachen und Steuern der Goldenstedter Abwasserreinigungsanlage und deren Zulaufsysteme.                

In einer kleinen Feierstunde würdigten Bürgermeister Alfred Kuhlmann und Sachbearbeiter Ludger Hüsing die Verdienste, die sich der Klärwärter in den 30 Jahren seiner verantwortungsvollen Tätigkeit erworben hat. „In all‘ den Jahren – davon auch viele Jahre als ‚Einzelkämpfer‘ - musstest du deine Arbeit auf der Kläranlage den technischen Entwicklungen und Veränderungen anpassen. Für deinen Einsatz, deine Kompetenz und die manchmal auch erforderliche Kreativität bei der Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit danken wir dir und wünschen dir für deinen neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute.“

Nachfolger von Adolf Feldhaus als Leiter auf der gemeindlichen Kläranlage ist Jonathan Wilgen aus Goldenstedt.

Int.Tag Gewalt gegen Frauen


Auch in diesem Jahr weisen die Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Gemeinden und des Landkreises Vechta wieder auf den „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ hin. Dieser findet jährlich am 25. November statt – seit 1981 von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen organisiert, seit 1999 als offizieller Aktionstag von der UN implementiert. Als sichtbares Zeichen erstrahlen Gebäude auf der ganzen Welt am „Orange day“ in orangem Licht.

Inspiriert vom Zonta-Club Diepholz-Vechta beteiligt sich auch die Gemeinde Goldenstedt wieder am „Orange day“, um dem Protest gegen Gewalt an Frauen Ausdruck zu verleihen, erklärt die Goldenstedter Gleichstellungsbeauftragte Irene Surmann. So wird das Treppenhaus des Goldenstedter Rathauses am 25.11.2025 orangefarben erstrahlen.

Hilfsangebote im Landkreis Vechta

  • Frauen- und Kinderschutzhaus des SkF Vechta, Beratung rund um die Uhr unter 04441-83838
  • BISS Beratungs- und Interventionsstelle des DRK für die Polizeiinspektion Cloppenburg-Vechta erreichbar unter 04471-911010

Überregional

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016

Wichteln besondere Art
Auch im zu Ende gehenden Jahr 2025 ist die finanzielle Situation bei vielen Familien angespannt und im Dezember kommt noch das Weihnachtsfest mit den Wünschen der Kinder auf die Familien zu.

Seit vielen Jahren versucht die Gemeinde Goldenstedt, diese Familien zu unterstützen. Beim „Wichteln der besonderen Art“ erhält die Gemeindeverwaltung von Eltern und Kindern gut erhaltenes Spielzeug, Bücher, Puzzles u. a. und gibt diese weiter an Eltern, denen es nicht so leicht fällt, die Geschenkwünsche ihrer Kinder zu erfüllen.

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann die Spiel- und anderen zu verschenkenden Sachen bis zum 12.12.2025 im Rathaus Goldenstedt oder im Familienbüro/Mehrgenerationenhaus (Brunkhorststraße 16d) gerne abgeben. Damit ein passender Empfänger gefunden werden kann, notieren Sie bitte Inhalt, Geschlecht und Altersgruppe auf dem Geschenk, wenn Sie es verpacken.

Die Ausgabe der Geschenke erfolgt in der Zeit vom 08.- 23.12.2025 im Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie im Mehrgenerationenhaus unter Tel.: 04444 204300 oder bei Marianne Heyng im Rathaus unter Tel.: 04444 2009-15.

Schulausschuss 24.11.2025

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Integration, Soziales, Familien, Demografie und Jugend tagt am Montag, 24.11.2025 um 18.00 Uhr im Bürgersaal. Die Sitzung ist öffentlich.

Themen sind u. a. ein Antrag der IGG-Fraktion zur Einstellung eines Gemeindejugendpflegers im Jahr 2026, der Sachstandsbericht der Investitionsplanungen für die OBS Marienschule Goldenstedt sowie für die GS Huntetalschule Goldenstedt und die Beratung und Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan 2026.

Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link zu finden: https://goldenstedt.gremien.info/meeting/390

A flyer for a community day dedicated to cleaning up neighborhood roads and gutters.Symbolfoto: AdobeStock
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rat der Gemeinde Goldenstedt hat 2010 eine Straßenreinigungssatzung- sowie eine Straßenreinigungsverordnung beschlossen.

Die Regelungen in der Satzung bzw. Verordnung dienen der Sauberbarkeit, Sicherheit und Verkehrssicherung in unserer Gemeinde. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:

1. Wer ist zur Reinigung verpflichtet?

Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt, ist dafür verantwortlich, den angrenzenden Straßenbereich zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu räumen.

Die Gemeinde Goldenstedt übernimmt die Reinigung und den Winterdienst nur auf bestimmten Hauptstraßen, bei denen die Reinigung den Anliegern aufgrund der Verkehrsverhältnisse und aus Gründen der Sicherheit nicht zugemutet werden kann. Welche Straßen das betrifft, finden Sie hier zum Download.

2. Allgemeine Reinigungspflicht: Was bedeutet das?

Zur Straßenreinigung gehören alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Dazu zählen:

  • Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege,
  • Fahrbahnteile bis zur Straßenmitte, sofern die Gemeinde diese nicht selbst reinigt,
  • Haltestellen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, und Sicherheitsstreifen entlang des Grundstücks.

Die Reinigungspflicht umfasst:

  • Das Entfernen von Schmutz, Laub, Papier, Unkraut, Schnee und Eis, sowie Verunreinigungen durch Tiere,
  • das Bestreuen bei Glätte auf Gehwegen, gemeinsamen Rad- und Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Fahrbahnstellen,
  • sowie ein Streifen der anliegenden Straße in einer Breite von mindestens 1 m zu säubern, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist.

Bitte beachten:

  • Abfälle, Laub oder Schnee dürfen nicht auf Nachbargrundstücke oder in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte gekehrt werden.
  • Besondere Verschmutzungen, z.B. durch Bauarbeiten, sind ebenfalls zu beseitigen.

 

3. Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Reinigung?

Die Reinigung ist je nach Bedarf, aber mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. In stärker verschmutzen Bereichen oder bei besonderen Anlässen ist öfter zu reinigen (z. B. bei Baumaßnahmen).

  • Die Reinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte.
  • Wer seinen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen laufen lässt, ist verpflichtet, den Kot zu entfernen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
  • Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, sind die Anlieger der betroffenen Grundstücke verpflichtet, für die Entfernung zu sorgen.

4. Winterdienst

Bei Schnee- und Eisglätte gilt:

  • Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1 m
  • Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss am Fahrbahnrand ein mindestens 1 m breiter Streifen geräumt werden.
  • An Werktagen muss bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.

Weitere Hinweise:

  • Hydranten, Gossen und Einlaufschächte müssen schnee- und eisfrei bleiben.
  • Schnee und Eis sind möglichst auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
  • Bei Glätte ist mit Sand oder abstumpfenden Mitteln zu streuen, Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z.B. Treppen, Brücken, Steigungen)
  • Grünflächen dürfen nicht mit Streusalz behandelt werden.
  • Das Räumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

5. Was passiert bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungsverordnung?

Wer seine Reinigungspflichten nicht selbst erfüllen kann, muss für eine Vertretung sorgen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann ein Anlieger sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt und deshalb z. B. ein Passant fällt und sich verletzt.

Die Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung können Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt unter https://www.goldenstedt.de/politik-und-verwaltung/satzung-ortsrecht nachlesen.


Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger
, durch regelmäßige Straßenreinigung und rechtzeitigen Winterdienst zur Sauberkeit und Sicherheit in unserer Gemeinde beizutragen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Goldenstedt gerne weiter.


Freundliche Grüße

Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Das Einwohnermeldeamt ist betriebsbedingt in der Zeit vom 18. - 21. November 2025 wie folgt geöffnet:

  • Dienstag, 18.11. 2025 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr
  • Mitttwoch, 19.11.2025 geschlossen
  • Donnerstag, 20.11.2025 in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag, 21.11.2025 geschlossen

Wir bitten um Beachtung!

Rat 20.11.2025

Der Rat der Gemeinde Goldenstedt tagt am Donnerstag, 20.11.2025 um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich/nichtöffentlich.

Thema ist "Bieterwettbewerb für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im Ortskern Goldenstedt; hier: Vorstellung der eingegangenen Konzepte sowie Beschluss über die Vergabe an ein Planungsbüro / einen Investor".

Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link zu finden: https://goldenstedt.gremien.info/meeting/405