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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Der TuS Frisia Goldenstedt bietet in Kooperation mit der Physiotherapeutin Vivien Lübberding aus Astrup folgenden durch die Krankenkasse bezuschussten Kurs für Schwangere und Mütter an:
"Sport mit Babybauch"
Beginn: 19. August 2020, 19:00 Uhr im neuen Kursraum in der Hauptstraße 73 in Goldenstedt.
Viele Frauen sind in der Schwangerschaft verunsichert, inwiefern sie sich sportlich betätigen dürfen. Welche Übungen sind für mich, meinen Körper und das Baby die richtigen? In diesem Kurs wird durch qualifizierte Anleitung gezeigt, wie man trotz Babybauch trainieren kann.
Durch die hormonelle Umstellung und den immer größer werden Bauch verlagert sich der Körperschwerpunkt nach vorne und es wird immer schwieriger für die Muskulatur, effektiv zu arbeiten. Daher ist es wichtig, die Körpermitte mit gezielten Übungen zu stabilisieren und zu kräftigen. Das Training wirkt sich positiv auf die Beweglichkeit und auf das Herz-Kreislaufsystem aus. Ebenso wichtig ist es, ein Verständnis und ein Gefühl für den Beckenboden zu entwickeln. Dieses wird in dem Kurs mit theoretischen und praktischen Übungen vermittelt. Denn ein guter Beckenboden ist für die Stabilität der Wirbelsäule, gerade in der Schwangerschaft, besonders wichtig.
Der Kurs dient zur körperlichen Vorbereitung auf die Geburt sowie zur Vorbeugung gegen Rückenschmerzen, Wassereinlagerungen und Müdigkeit.
Eine Teilnahme ist ab der 14.SSW., mit Einverständniserklärung des Frauenarztes zu Sportaktivitäten, möglich. Der Kurs umfasst 10 Termine á 60 Minuten. Die Kursgebühr beträgt 120,00 €. Der Kurs ist als „Präventionskurs“ nach §20 SGB V zertifiziert und wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit 80% bis 100% bezuschusst.
Ansprechpartnerin: Vivien Lübberding, Mobil: 0173-7125242 oder per Mail an info@vi-fit.de
Meike Pageler, Sarah Geerken und Sven Diekmann ausgezeichnet
Mit den Worten von Bürgermeister Alfred Kuhlmann: „Es gibt ehrenamtliche Hilfestellungen, die nicht genug honoriert werden können“, begann die kleine Feierstunde, in der Meike Pageler, Sarah Geerken und Sven Diekmann mit der „Guten Tat des Monats Mai bzw. Juni“ ausgezeichnet wurden.
Meike Pageler aus Visbek zeichnet sich durch ihren beherzten Einsatz für den Umweltschutz aus, um den sie selbst kein großes Aufhebens macht. Für sie ist eine Selbstverständlichkeit, auf ihren Spaziergängen immer eine Tüte dabei zu haben, in der sie den Müll, den andere Menschen gedankenlos weggeworfen haben, aufzusammeln. Meist handelt es sich dabei um Papier, Plastikverpackungen, aber auch um Flaschen. Den Müll bringt Meike Pageler dann zur Wertstoffsammelstelle in Goldenstedt. Hierfür wurde sie nun mit der „Guten Tat des Monats Mai ausgezeichnet. Begleitet wurde sie von ihrem Mann Christoph Babina. Den Vorschlag hatte Annerose Windeler eingereicht, die auf die Aktivitäten der Naturschützerin aufmerksam geworden war. Das Preisgeld in Höhe von 100 Euro wird für einen Kurzurlaub zurückgelegt.
Die zweite „Gute Tat des Monats“ wurde an Sarah Geerken aus Lutten und Sven Diekmann aus Visbek verliehen, die an Pfingstmontag zwei junge Männer vor dem drohenden Ertrinken im Hartensbergsee in Goldenstedt durch ihr mutiges Eingreifen retteten. Vorgeschlagen wurden die beiden Geehrten gleich von drei verschiedenen Personen: Hubert Wilkens, Platzwart im Erholungspark Hartensbergsee, Kathrin Schillmöller und Frank Surmann.
Sarah Geerken und Sven Diekmann nutzten die Gelegenheit, um an die Verantwortung eines Jeden zu appellieren: „Zeigt Zivilcourage, passt aufeinander auf und helft euch gegenseitig!“ Dazu passt auch, dass die beiden das Preisgeld nicht für sich behalten, sondern davon einen Gurtretter für den Einsatz der DLRG beim Hartensbergsee anschaffen wollen.
Aus den Händen von Bürgermeister Alfred Kuhlmann und der Mehrgenerationenbeauftragten Waltraud Varelmann erhielten die drei Geehrten neben dem Preisgeld auch eine Urkunde sowie einen Goldenstedter Becher.
„Fünf Majestäten unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam zu Gast in Goldenstedt, das hatten wir noch nie“, freute sich Bürgermeister Alfred Kuhlmann über den Besuch mehrerer Würdenträger/-innen am 26. Juli in der Gemeinde.
Das Treffen war auf Initiative des Goldköniginvereins Goldenstedt zustande gekommen und von Michael und Sascha Rühl organisiert worden. Hierbei gaben sich Spargelkönigin Leonie Ritz (Nienburg), Weinkönigin Bettina Weber (Maintal-Hochstadt, Hessen), die Deutsche Kartoffelkönigin Chiara Safari (Rotenburg Wümme) sowie Goldkönigin Doreen Metzler und Goldkönig Sascha Rühl (jeweils Goldenstedt) die Ehre. Begleitet wurden sie von Best-Ager-Model Marina Heiden sowie von Moderator Joachim Mirkes.
Neben dem persönlichen Austausch war es auch Ziel, den Majestäten die Gemeinde Goldenstedt zu präsentieren. Diese habe allerlei zu bieten; das touristische Markenzeichen „sei die Vielfalt“, nämlich Wasser, Wald und Moor, so Alfred Kuhlmann. Hiervon konnten sich die Gäste selbst überzeugen.
Nicht nur vom „Haus im Moor“, ergänzt um eine interessante Moorbahnfahrt, sondern auch von der örtlichen Gastronomie waren die Würdenträger/-innen beeindruckt. Für ein musikalisches Highlight sorgten die Lokalmatadoren Elke Jagla-Frilling und Franz Jagla mit ihrem „Goldenstedter Moor-Song“.
Bleibt nur zu wünschen, dass die Gäste Goldenstedt in guter Erinnerung behalten – und die Gemeinde erneut besuchen.
Foto: Lena Busch
v.l.n.r.: Bettina Weber, Bürgermeister Alfred Kuhlmann, Doreen Metzler, Sascha Rühl, Leonie Ritz, Chiara Safari.
Neu aufgebrachte Fahrrad-Piktogramme sollen im Ortskern Goldenstedt für eine klarere Verkehrsführung für Radfahrer/-innen sorgen. Die Piktogramme sollen die Aufmerksamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gegenüber den Radfahrern, mit denen sie sich die Straße teilen, steigern.
Der Bauhof der Gemeinde Goldenstedt hat auf der Hauptstraße 20 Piktogramme zwischen der Vechtaer Straße und dem Apeler Weg aufgeklebt.
Die Montagsfahrradgruppe um Mechthild Gelhaus testete sogleich die neu markierte Fahrbahn.
In den letzten Wochen hat es vermehrt Anfragen zu den geltenden Ruhezeiten in der Gemeinde Goldenstedt gegeben. Mit Beginn der Sommerzeit fängt auch das wiederkehrende Rasenmähen an. Doch auch hier gilt es, wie bei anderen motorbetriebenen Arbeitsgeräten, die festgesetzten Ruhezeiten in der Gemeinde Goldenstedt einzuhalten.
Zudem ist der dabei anfallende Rasenschnitt ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung von Rasenschnitt oder anderen Gartenabfällen in Wegeseitenräumen oder Regenrückhaltebecken ist illegal und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Die Ruhezeiten umfassen die Mittags- und die Nachtruhe. Diese sind -wie nachfolgend aufgeführt- in § 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Goldenstedt wie folgt festgelegt:
§ 8 Lärmbekämpfung
(1) In der Zeit von 22.00 Uhr - 7.00 Uhr (Nachtruhe) sind sämtliche Betätigungen verboten, welche die Ruhe der Anwohner stören können.
(2) In der Zeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr (Mittagsruhe) sind in Wohn- und Erholungsgebieten Betätigungen nicht gewerblicher Art verboten, welche die Ruhe der Anwohner stören könnte. Dies gilt auch für den Betrieb motorbetriebener Rasenmäher.
(3) Zusätzlich ist der Betrieb von motorbetriebenen Arbeitsgeräten (Motorsäge, Bohrmaschine, Motorpumpe etc.)
a) an Sonn- und Feiertagen
b) an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr - 7.00 Uhr verboten.
(4) Rundfunkempfänger, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente aller Art dürfen nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung, außerhalb des eigenen Grundstückes oder außerhalb eines Kraftfahrzeuges nicht stören.
(…)
Der Landkreis Vechta hat die Sperrung des Bahnübergangs Timpner Straße im Ortsteil Lutten bis zum 30.10.2020 verlängert.
Am 30.03.2020 wurde eine Störung der Signalanlage am Bahnübergang Timpner Straße im Ortsteil Lutten beobachtet. Die Störung wurde unverzüglich der zuständigen DB Netz AG gemeldet. Es wurde eine Messeinrichtung installiert und vom 09.04. - 30.06.2020 wurden umgangreiche Messungen durchgeführt. Aufgrund der Messergebnisse wurden die Signalanlage und der Bahnübergang von einem Gutachter der DB Netz AG für den Betrieb nicht freigegeben. Daher bleibt der Bahnübergang weiterhin bis zum 30.10.2020 gesperrt. Umbaumaßnahmen sind geplant, jedoch ist der Umfang bislang noch nicht bekannt.
Die Umleitung erfolgt weiterhin über die Oststraße und die Visbeker Straße. Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert.
Laut Mitteilung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH erweitern die 10 Wertstoffhöfe im Landkreis Vechta ab dem 7. Juli 2020 ihre Öffnungszeiten. Dann können auch wieder dienstags von 14 – 18 Uhr Abfälle aus privaten Haushalten abgegeben werden. Außerdem können Abfalltonnen wieder auf den Wertstoffhöfen getauscht werden. Die eingeschränkten Öffnungszeiten an den Samstagen (9 – 13 Uhr) bleiben allerdings weiterhin bestehen.
Nach wie vor gelten die besonderen Sicherheitsmaßnahmen aufgrund des Coronavirus: Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist auf dem Gelände der Wertstoffhöfe zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient vor allem dem Schutz der überwiegend älteren AWV-Mitarbeitenden auf den Wertstoffhöfen, die zur besonderen Corona-Risikogruppe gehören. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden, eine Hilfestellung des Servicepersonals beim Entladen der angelieferten Abfälle ist nicht möglich.
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:
dienstags von 14 – 18 Uhr (ab dem 7. Juli 2020)
freitags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Der Landkreis Vechta hat eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung in Gärten und auf Sportanlagen erlassen. Die Beschränkung gilt ab dem 02.07.2020 bis zum 31.10.2020. Sie ist erforderlich geworden, weil sich die Grundwasserstände im Juni 2020 auf einem niedrigen bis sehr niedrigem Niveau befinden. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den vergangenen beiden Trockenjahren 2018 und 2019 über den Winter nicht erholen konnte.
In der Allgemeinverfügung heißt es wörtlich:
"1. Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen / Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern wird täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr untersagt.
2. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 31.10.2020. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. der Allgemeinverfügung wird angeordnet."
Die komplette Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.
Das Sommerprogramm 2020 konnte jetzt -trotz Corona-Pandemie- und dank der Unterstützung verschiedener Akteure zusammengestellt werden. Es steht hier zum Download bereit.
Das Programm wird auch in den nächsten Tagen an die Schüler der Klassen
1 - 8 in den Schulen verteilt.
Die Gemeinde Goldenstedt veräußert ca. 60 cbm Mischholz gegen Höchstgebot. Das Holz lagert auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde Goldenstedt und kann nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden.
Interessenten melden sich bitte im Rathaus der Gemeinde Goldenstedt bei Herrn Hachmeier (Tel.: 04444/2009-49).