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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
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Mikrozensus
Bereits seit 1957 werden Haushaltsbefragungen vom Nds. Landesamt für Statistik (LSN) aus Hannover durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung vor allem durch die Politik, die Verwaltungen von Bund und Ländern und die Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund 1 % aller Haushalte nach einem Zufallsprinzip ausgewählt und befragt.

Letztmalig und nur in einigen wenigen Regionen setzt das LSN in diesem Jahr auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird hingegen direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

Gefragt wird u.a. nach allgemeinen Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zur Wohnsituation, Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, für deren überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht besteht. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Die erhobenen Daten unterliegen der unbedingten Geheimhaltungspflicht. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Angaben getrennt und vernichtet.

Weitere Erläuterungen und Informationen finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus.

Vielen Dank für die Unterstützung!