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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Interessierte können bis zum 03. März 2023 ihre Bewerbung einreichen

Die Gemeinde Goldenstedt sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Vechta bzw. am Landgericht Oldenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

Für das Schöffenamt können sich Personen bewerben, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Goldenstedt haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Außerdem dürfen sie keine Verurteilung von mehr als sechs Monaten wegen einer strafbaren Handlung haben. Auch hauptamtlich in der Justiz Tätige (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder Notare, Polizeivollzugsbeamte oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Jugendschöffinnen und -schöffen sollen neben den allgemeinen Voraussetzungen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Mit ihrem nichtjuristischen Blick auf Strafverfahren und der eigenen Lebens- und Berufserfahrung sollen sie dazu beitragen, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Nähere Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier: https://www.schoeffenwahl.de/

Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt steht hier zum Download bereit. Bei Interesse reichen Sie es bitte bis zum 03.03.2023 bei der Gemeinde Goldenstedt ein.


HINWEIS:
Wer sich bereits für das Schöffenamt beworben hat, kann sich nicht gleichzeitig für das Amt des Jugendschöffin/Jugendschöffe bewerben!