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Förderung der LED-Flutlichtanlage im Huntestadion

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Projekt Erneuerung Belüftungsanlage
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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge sind auch für Goldenstedt von großer Bedeutung, um eine zu stark eingeschränkte Energieversorgung in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Hier geben wir einen Überblick über die derzeit durchzuführenden Energiesparmaßnahmen:

Die Straßenbeleuchtung wird in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ausgeschaltet. Freitags und sonnabends wird die Beleuchtungszeit abends jeweils bis 23:00 Uhr verlängert. Bei Veranstaltungen und Festen werden die Beleuchtungszeiten ebenfalls verlängert. Die Dauer der Weihnachtsbeleuchtung wird an die Straßenbeleuchtungszeiten angepasst werden.

Derzeit wird seitens der Verwaltung überlegt, die Temperatur in den Sporthallen auf 17 Grad abzusenken. Maßnahmen, die die Goldenstedter Spotstätten betreffen, werden in enger Absprache mit den Vereinen getroffen. Für die Sporteinrichtungen der Gemeinde Goldenstedt gilt, dass die Duschen dort weiterhin mit warmem Wasser betrieben werden.

Gemäß der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung gelten folgende Maßnahmen:

  • In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren untersagt.
  • Bis zum 28. Februar 2023 müssen Mieterinnen und Mieter die Temperatur in ihren Räumen soweit herabsenken können, wie sie möchten und keine mietvertraglichen Mindestheiztemperaturen einhalten.
  • In Gebäuden oder Gärten ist die Beheizung von privaten, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz nur zur Vermeidung von technischen Schäden in begrenztem Maße erlaubt.
  • Eigentümer eines Gebäudes, in dem Gasheizungen genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlagen des Gebäudes optimieren zu lassen. Ggf. müssen technische Maßnahmen zur Heizungsoptimierung vorgenommen werden (Hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve und des Heizbetriebs, Dämmung von Heizungsrohren).

Den gesamten "Maßnahmenkatalog Energieeinsparung für die Gemeinde Goldenstedt" finden Sie hier.