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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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In den letzten Wochen hat es vermehrt Anfragen zu den geltenden Ruhezeiten in der Gemeinde Goldenstedt gegeben. Mit Beginn der Sommerzeit fängt auch das wiederkehrende Rasenmähen an. Doch auch hier gilt es, wie bei anderen motorbetriebenen Arbeitsgeräten, die festgesetzten Ruhezeiten in der Gemeinde Goldenstedt einzuhalten.

Zudem ist der dabei anfallende Rasenschnitt ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung von Rasenschnitt oder anderen Gartenabfällen in Wegeseitenräumen oder Regenrückhaltebecken ist illegal und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Die Ruhezeiten umfassen die Mittags- und die Nachtruhe. Diese sind -wie nachfolgend aufgeführt- in § 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Goldenstedt wie folgt festgelegt:

§ 8 Lärmbekämpfung

(1) In der Zeit von 22.00 Uhr - 7.00 Uhr (Nachtruhe) sind sämtliche Betätigungen verboten, welche die Ruhe der Anwohner stören können.

(2) In der Zeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr (Mittagsruhe) sind in Wohn- und Erholungsgebieten Betätigungen nicht gewerblicher Art verboten, welche die Ruhe der Anwohner stören könnte. Dies gilt auch für den Betrieb motorbetriebener Rasenmäher.

(3) Zusätzlich ist der Betrieb von motorbetriebenen Arbeitsgeräten (Motorsäge, Bohrmaschine, Motorpumpe etc.)

a) an Sonn- und Feiertagen
b) an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr - 7.00 Uhr verboten.

(4) Rundfunkempfänger, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente aller Art dürfen nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung, außerhalb des eigenen Grundstückes oder außerhalb eines Kraftfahrzeuges nicht stören.

(…)