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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
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Das Nds. Kultusministerium hat heute (13.03.20) bekanntgegeben, dass zur Eindämmung des Coronavirus ab Montag, dem 16.03.2020 landesweit der Unterricht in den Schulen ausfällt und Kitas geschlossen sind.

Details sind unter diesem Link (Presseinformation des Nds. Kultusministeriums) einzusehen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/

Erlass zur Untersagung des Schulbetriebs und des Betriebs von Kindertagesstätten

Schulen

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Wirkung vom 16.03.2020 den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Zuständigkeitsgebiet untersagt. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen.

Zu den oben genannten Schulen sind in der Gemeinde Goldenstedt die Oberschule Marienschule Goldenstedt, die Huntetalschule Goldenstedt, die Don-Bosco-Schule Lutten sowie die St. Heinrich-Schule Ellenstedt zu zählen.

Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Die Notbetreuung ist auf das notwendigste Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
> Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
> Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
> Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
> Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Anordnung ist zunächst bis zum 18.04.2020 (einschließlich) befristet. Abweichend davon gilt die Anordnung für Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs zunächst bis zum 14.04.2020 (einschließlich).

Hinsichtlich der Ferienbetreuung in den Osterferien wird die Gemeinde Goldenstedt die Erziehungsberichtigten der bisher angemeldeten Kinder zeitnah kontaktieren.

Kindergärten, Kinderkrippen und Großtagespflegen

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Wirkung vom 16.03.2020 den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen) und der Kindertagespflege (Großtagespflege, Tagesmütter) im Zuständigkeitsgebiet untersagt.

Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
Die Notbetreuung ist auf das notwendigste Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
> Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
> Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
> Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
> Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Anordnung ist zunächst bis zum 18.04.2020 (einschließlich) befristet.