Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches:
˃ 64. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planentwurf 64. FNPÄ und Entwurf Begründung
˃ B-Plan Nr. 109 "Sondergebiet Einzelhandel - Combi Lutten" - Planentwurf, Entwurf Begründung, Schalltechnischer Bericht, Auswirkungsanalyse_Combi_Lutten.pdf, Stellungnahme IHK und
Stellungnahme GMA
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 03.01. bis 07.02.2023.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Derzeit befindet sich bei der Gemeinde Goldenstedt folgendes Bauleitplanverfahren in einem Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches:
˃ Stellungnahmen: Stellungnahme Landkreis Vechta, Stellungnahme_NABU.pdf, Stellungnahme_Privatperson.pdf
˃ 66. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planentwurf 66. FNPÄ und Entwurf Begründung mit Umweltbericht
˃ B-Plan Nr. 111 "Auf der Höhe V" - Planentwurf, Entwurf Begründung mit Umweltbericht, Biologischer Fachbeitrag, Bestandsplan Natur u. Umwelt,
Schalltechnischer Bericht, Entwässerungskonzept und Geruchsprognose LWK Niedersachsen
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Behörden gem § 4 Abs. 2 BauGB läuft vom 30.12.2022 bis 03.02.2023.
Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 34 und 36. Die Entwürfe zur Bauleitplanung können dort eingesehen werden. Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Beendigung des Auslegungszeitraumes wird die weitere Beratung in den gemeindlichen Gremien angesteuert.
Allgemeines
Im Rahmen der Bauleitplanung werden unterschiedliche Nutzungen und die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet vorbereitet. Geregelt ist das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch und den ergänzenden Vorschriften (insbesondere Baunutzungsverordnung). Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitverfahren, die hier zum Download für Sie bereit stehen.
Nähere Informationen erteilt Michael Wübbelmann.