Gemäß Rd.Erl. des MW, der StK und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 sind zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren folgende Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ab einem Auftragswert von 25.000,00 € unverzüglich zu veröffentlichen.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Ort der Auftragsausführung
Auftragsgegenstand
Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)