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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Ihre Gemeinde Goldenstedt |
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Zukünftig werden in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Vechta jede Woche die mobilen Impfteams vor Ort sein.
Folgende Impftermine stehen jetzt bereits fest:
Vechta | Amtmannsbult | 23.11.2021, 09.00 Uhr | 25.11. / 01.12. / 02.12. |
Damme | Scheune Leiber | 24.11.2021, 09.00 Uhr | 29.11. / 01.12. |
Lohne | Lohneum | 26.11.2021, 09.00 Uhr | 29.11. / 03.12. |
Bakum | Pfarrheim | 26.11.2021, 09.00 Uhr | |
Dinklage |
St.Catharina,Begegnungsstätte |
24.11.2021, 09.00 Uhr | |
Holdorf | Pfarrheim | 25.11.2021, 09.00 Uhr | |
Steinfeld | Pfarrheim | 02.12.2021, 09.00 Uhr | |
Neuenkirchen-Vörden | Schützenhalle | 23.11.2021, 10.00 Uhr | |
Goldenstedt | Sportcenter Ellenstedt | 30.11.2021, 09.00 Uhr | |
Visbek | Schützenhalle | 30.11.2021, 09.00 Uhr |
Weitere Impftermine folgen und werden zeitnah bekanntgegeben.
Die Termine für die Impfungen können unter folgendem Link gebucht werden: www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/corona-im-landkreis-vechta
Zu dem Impftermin sind der Impfausweis und der Personalausweis mitzubringen!
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der Vorgaben des Landes Niedersachsen folgende Personengruppen vorrangig geimpft werden:
- Bewohnerinnen und Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen
- Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit
- Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche
- Menschen ab 80 Jahren
- Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung
- Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen
- Personen, die eine vollständige Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben
- Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben
Eine Booster-Impfung können Personen erhalten, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate her ist. Ist die Impfung zuvor mit Johnson & Johnson erfolgt, kann eine Booster-Impfung bereits nach vier Wochen verabreicht werden.